Informationen zur Wahlarztordination
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht der Patientin oder des Patienten ab, die Ärztin oder den Arzt frei wählen zu können.
Als Wahlarzt aller Kassen bin ich ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse- das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrer Versicherung für das Ordinationshonorar vorerst selbst aufkommen.
Sie erhalten eine detaillierte Honorarnote, die Sie zwecks Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse bzw. Versicherung einreichen können.
Der rückerstattete Betrag ist abhängig von der erbrachten Leistung und Ihrer Sozialversicherung, aber Sie können sich bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes von Ihrer Krankenkasse zurückholen. Falls Sie eine Privatversicherung haben, übernimmt diese bis zu 100 Prozent der Kosten.